Häufige Fragen zum Verpackungsgesetz in Deutschland
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Registrierung im Verpackungsregister, zur Bevollmächtigung und zu den Kosten — nach Themen sortiert.
Kosten & Bezahlung
Sind die 55 € der Gesamtpreis?
Nein. 55 € netto ist die Jahresgebühr für die Bevollmächtigung bei einem kleinen Standardmandat. Dazu kommt das Entsorgungsentgelt — der tatsächliche Preis für die Lizenzierung deiner Verpackung, abhängig von Material, Gewicht und ausgewähltem Systembetreiber. Den genauen Betrag bekommst du schriftlich, bevor du etwas unterschreibst.
Gibt es Einrichtungs-, Melde- oder Signaturgebühren?
Nein. Keine Einrichtungsgebühr, keine Kosten pro Meldung und keine Kosten für die elektronische Signatur. Vertrag, Bevollmächtigung, Übernahme der übertragenen Pflichten, Systembeteiligung, Mengenmeldungen und Jahresabschluss stecken in der Jahresgebühr.
Wird die Gebühr zeitanteilig berechnet, wenn ich mitten im Jahr starte?
Nein. Einrichtung und Verwaltung verursachen denselben Aufwand, egal in welchem Monat du anfängst — die Jahresgebühr für dieses Kalenderjahr fällt deshalb vollständig an. Eine gesonderte Einrichtungsgebühr gibt es ebenfalls nicht. System- und Recyclingkosten fallen je Kalenderjahr gesondert an und können das Mindestentgelt des Systembetreibers enthalten.
Wird pro Kalenderjahr abgerechnet?
Ja. Jedes Kalenderjahr wird eigenständig behandelt — 2026 und 2027 sind zwei getrennte Jahre mit eigener Gebühr, eigener Mengenprognose und eigenen Meldungen.
Was kostet der Dienst nächstes Jahr?
Die Gebühr für die Bevollmächtigung bleibt derzeit bei 55 € netto. Das Entsorgungsentgelt wird aus deiner neuen Mengenprognose und dem Tarif des Systembetreibers für das jeweilige Jahr neu berechnet und kann sich in beide Richtungen bewegen.
Was passiert, wenn die Preise steigen?
Jede Änderung wird dir vorher und in klaren Worten mitgeteilt. Bei einer wesentlichen Erhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht, statt sie hinnehmen zu müssen.
Zahlen Unternehmen aus der EU deutsche Umsatzsteuer?
Mit gültiger EU-USt-IdNr. außerhalb Deutschlands wird netto im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet. Unternehmen außerhalb der EU werden ohne deutsche USt fakturiert, sobald die Unternehmereigenschaft nachgewiesen ist.
LUCID & Bevollmächtigung
Muss ich mich selbst in LUCID registrieren?
Ja. Die Registrierung im Verpackungsregister bleibt eine persönliche Pflicht des Unternehmens und kann nicht vollständig von der bevollmächtigten Person übernommen werden. Sie ist kostenlos, und du musst sie nur absenden — alles danach ist meine Sache.
Hilfst du mir bei der LUCID-Registrierung?
Ja. Ich gehe sie Schritt für Schritt mit dir durch: welche Angaben nötig sind, was in welches Feld gehört und wie German Packaging als bevollmächtigte Person benannt wird. Absenden musst du selbst, mehr nicht.
Wo registriere ich mich?
Im Verpackungsregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, unter lucid.verpackungsregister.org. Konto und Registrierung sind kostenlos.
Welche Angaben brauche ich für die Registrierung?
Den Unternehmensnamen genau so, wie er im Handels- oder Gewerberegister steht, die eingetragene Anschrift, deine nationale Unternehmens- oder Steuernummer und die Markennamen, unter denen du nach Deutschland verkaufst. Nichts, wofür du tagelang etwas zusammensuchen musst.
Muss ich bei der Registrierung schon eine Mengenprognose angeben?
Nein, bei der eigentlichen Unternehmensregistrierung nicht. Die Mengenprognose ist ein eigener Schritt und kommt später, wenn die Systembeteiligung eingerichtet wird.
Wie benenne ich German Packaging in LUCID?
In deinem Registereintrag wählst du eine bevollmächtigte Person aus und suchst nach Fuchswild Design. Die genaue Kennung bekommst du von mir zusammen mit dem Vertrag, du musst vorher nichts nachschlagen.
Ab wann ist die Bevollmächtigung wirksam?
Erst, wenn du die Anfrage in deinem eigenen LUCID-Konto bestätigt hast. Bis dahin ändert sich an deinem Eintrag nichts.
Ich habe schon ein LUCID-Konto. Brauche ich eine neue Registrierung?
Nein. Eine bestehende Registrierung bleibt genau so, wie sie ist, samt deiner Nummer. Es kommt lediglich die bevollmächtigte Person hinzu.
Brauche ich eine neue Registrierung, wenn ich die bevollmächtigte Person wechsle?
Nein. Die Registrierung gehört zu deinem Unternehmen, die bevollmächtigte Person ist ein Eintrag darin und kann gewechselt werden. Es darf immer nur eine eingetragen sein, die bisherige Beauftragung endet also mit der neuen.
Wo finde ich meine LUCID-Registrierungsnummer?
In deinem LUCID-Konto in der Registrierungsübersicht deines Unternehmens. Schicken musst du sie mir nicht — sobald du mich benennst, kommt sie mit der Anfrage mit.
Ab wann darf ich nach Deutschland verkaufen und verschicken?
Sobald Vertrag, Zahlung, LUCID-Registrierung, Bevollmächtigung, Systembeteiligung und Mengenmeldung stehen. Ich sage dir ausdrücklich, wann dieser Punkt erreicht ist, damit du nicht raten musst.
Verpackungsmengen
Brauche ich genaue Verpackungsgewichte, bevor ich starte?
Nein. Eine realistische Schätzung je Material reicht zum Start und kann später korrigiert werden. Ein leeres Paket auf der Küchenwaage bringt dich meist nah genug heran.
Welche Verpackungsmaterialien muss ich angeben?
Alles, was mit der Ware bei der Kundschaft ankommt: Produktverpackung, Versandkartons und -beutel, Kunststoffverpackungen, Füllmaterial, Klebeband, Etiketten und weitere Verpackungsbestandteile. Das Produkt selbst zählt nicht.
Zählen Produkt- und Versandverpackung beide?
Ja, beide. Eine Kerze in einer Schachtel im Versandkarton heißt: Schachtel, Karton, Füllmaterial und Klebeband gehen alle in die Berechnung ein.
Zählt wiederverwendete Verpackung auch?
Wiederverwendete Verpackung ist nicht automatisch ausgenommen. Entscheidend ist, ob sie bereits ordnungsgemäß für Deutschland systembeteiligt wurde. Wenn nicht, zählt sie mit.
Was, wenn die Verpackung von Paket zu Paket unterschiedlich ist?
Eine realistische Aufteilung nach Material genügt. Die tatsächlichen Mengen werden später abgeglichen, eine Schätzung legt dich also nicht fest.
Was ist mit Bestellungen, die dieses Jahr schon nach Deutschland gegangen sind?
Die müssen in den Mengen für den betreffenden Zeitraum berücksichtigt werden. Das ist normal und kein Problem — besser gleich zu Beginn angesprochen als später gefunden.
Kann ich meine Mengen später anpassen?
Ja. Die Prognose kann im Laufe des Jahres angepasst und anschließend mit den tatsächlichen Mengen abgeglichen werden.
Gehen dieselben Mengen an Systembetreiber und an LUCID?
Ja, beide Meldungen müssen übereinstimmen. Genau solche Dinge nimmt dir das Mandat ab.
Was passiert, wenn ich mehr verkaufe als gedacht?
Die Paketanzahl allein löst nichts aus. Maßgeblich ist das tatsächliche Gewicht je Material. Erst wenn daraus höhere Systemkosten entstehen, wird die Differenz berechnet, und du siehst sie vorher.
Wann sind die Meldungen fällig?
Die Jahresabschlussmengenmeldung für ein Kalenderjahr ist zum 1. Juni des Folgejahres fällig. Unter zehn Tonnen gilt eine vereinfachte jährliche Meldung. Beide Fristen im Blick zu behalten ist meine Aufgabe, nicht deine.
Vertrag und QES-Unterschrift
Welche Unterlagen brauchst du von mir?
Einen aktuellen Handels- oder Gewerberegisterauszug, deine Unternehmensdaten, USt- oder Steuernummer, den Shoplink, was du verkaufst, deine Verpackungsmengen und die Versandart. Einzelunternehmen eingeschlossen.
Warum brauchst du einen Registerauszug?
Um den rechtlichen Unternehmensnamen und die Vertretungsbefugnis zu prüfen. Die Bevollmächtigung muss von jemandem erteilt werden, der das Unternehmen vertreten darf — und genau das zeigt der Registerauszug.
Wer muss den Vertrag unterschreiben?
Eine laut Register vertretungsberechtigte Person. Bei gemeinschaftlicher oder eingeschränkter Vertretungsbefugnis können mehrere Unterschriften nötig sein — das prüfe ich, bevor der Vertrag rausgeht.
Muss mein Name mit dem Ausweis übereinstimmen?
Ja, vor allem für die qualifizierte elektronische Signatur. Wenn im Register ein Ehename und im Ausweis der Geburtsname steht, ist das kein Problem — beide kommen in den Vertrag, wir müssen es nur vorher wissen.
In welcher Sprache ist der Vertrag?
In beiden. Der Vertrag ist zweisprachig, Deutsch und Englisch nebeneinander, und die deutsche Fassung ist die rechtlich verbindliche. Du unterschreibst nichts, was du nicht in deiner Sprache gelesen hast.
Brauche ich einen Notar oder eine Apostille?
Nein. Beides ist für die Bevollmächtigung nicht erforderlich.
Kann ich mit einer eingescannten Unterschrift unterschreiben?
Nein. Es braucht entweder eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein handschriftlich unterschriebenes Original. Ein Scan oder ein getippter Name genügt nach deutschem Recht nicht.
Was, wenn die elektronische Signatur nicht funktioniert?
Dann machen wir es stattdessen auf Papier per Post. Das kommt vor, es funktioniert, und es kostet dich nichts extra.
Bestehende Verträge und Sonderfälle
Kann ich meinen bestehenden Systemvertrag behalten?
Ja. Wenn eine gültige und bezahlte Systembeteiligung besteht, wird kein zweiter Vertrag abgeschlossen. Ich prüfe den vorhandenen Vertrag und die bereits gemeldeten Mengen und führe sie fort, statt sie zu verdoppeln.
Ich habe schon ein Konto bei Interzero, Lizenzero oder einem anderen System. Was passiert damit?
Es wird zuerst geprüft. Je nach Betreiber wird es fortgeführt, angepasst oder überführt. Manche Systembetreiber verlangen eine eigene schriftliche Zustimmung, bevor Dritte für dich melden dürfen — das wird vorher geklärt und nie auf deine doppelten Kosten.
Mein Systemkonto zeigt 0,00 € und keine gemeldeten Mengen. Ist es aktiv?
In der Regel nicht. Ein Konto ohne gemeldete und bezahlte Mengen ist keine Systembeteiligung. Das früh zu wissen lohnt sich, weil es ändert, was noch zu tun ist.
Kannst du mit Amazon-FBA-Verkäufern arbeiten?
Ja. Welche Verpackung dir zuzurechnen ist, hängt davon ab, wer sie stellt — das gehen wir vor der Mandatsannahme gemeinsam durch, statt es zu unterstellen.
Was, wenn ich einen Fulfillment-Dienstleister nutze?
Das ist kein Hindernis. Entscheidend ist, wessen Verpackung bei der Kundschaft ankommt und in wessen Namen versendet wird. Beschreib mir den Ablauf, dann sage ich dir, was auf dich entfällt.
Ich verkaufe Getränke in Flaschen. Gilt die Pfandpflicht?
Pfandpflichten sind ein eigener Regelungsbereich neben der Verpackungslizenzierung und werden vor einer Mandatsannahme einzeln geprüft.
Ich verkaufe Batterien oder Elektrogeräte. Ist das mit abgedeckt?
Nein. Verpackungsrecht, Batteriepflichten und ElektroG sind drei getrennte Bereiche. Solche Produkte werden vor Vertragsschluss zusätzlich geprüft, damit klar ist, was abgedeckt ist und was nicht.
Können Einzelunternehmen und ganz kleine Etsy-Shops den Dienst nutzen?
Ja — genau dafür ist er gebaut. Es gibt keine Mindestgröße, und ein Shop mit einem Dutzend Paketen im Jahr ist genauso willkommen wie einer mit tausend.
Deine Frage ist nicht dabei?
Schreib mir kurz, was bei dir der Fall ist. Antwort meist innerhalb von zwei Werktagen.
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